01.01.2019

Bottrop und Essen: Rassistischer Hass oder schwere Erkrankung?

Kurz nach Mitternacht in der Silvesternacht 2018 auf 2019 steuerte ein Mann seinen silbernen Mercedes-Kombi an mehreren Orten in Bottrop und Essen gezielt in Gruppen feiernder Menschen, die er für Ausländer hielt. 14 Menschen wurden verletzt, eine 46-jährige Frau schwebte zeitweise in Lebensgefahr. Der Fall wirft bis heute die schwierige Frage auf, wo die Grenze zwischen rassistischem Hass und schwerer psychischer Erkrankung verläuft – und ob beides einander überhaupt ausschließt.

Der Tathergang

Der Täter, ein zur Tatzeit 50-jähriger Deutscher aus Essen ohne polizeiliches Vorleben, fuhr an mehreren Orten in beiden Städten gezielt auf Fußgänger zu. An einer Stelle in Bottrop nahe der Osterfelder Straße konnte sich ein anvisierter Mann noch rechtzeitig in Sicherheit bringen. Insgesamt wurden 14 Menschen verletzt, darunter zwei Kinder. Die meisten der Verletzten hatten einen Migrationshintergrund; fünf von ihnen stammten aus Syrien, zwei aus Afghanistan.

Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul erklärte unmittelbar nach der Tat, der Mann habe die klare Absicht gehabt, Ausländer zu töten. Auf dem Mobiltelefon des Täters fanden Ermittler später NS-Symbole und Hitler-Fotos.

Terrorismus oder Krankheit? Ein Zuständigkeitsstreit

Bereits in den ersten Tagen nach der Tat behandelten Ermittlungsbehörden den Fall zunächst als möglichen terroristischen Anschlag. Die Bundesanwaltschaft, die für Terrorverfahren zuständig wäre, übernahm die Ermittlungen jedoch nicht, da die Schuldfähigkeit des Täters von Anfang an unklar war. Am 22. Januar 2019 teilte die Staatsanwaltschaft mit, dass der Mann in eine psychiatrische Klinik eingeliefert worden war. Vermutet wurde von Beobachtern zunächst eine Kombination aus rassistischem Hass und psychischer Störung, zumal der Täter bereits zuvor in psychologischer Behandlung gewesen war.

Die Einlassung des Täters und das Urteil

Im Prozess vor dem Landgericht Essen gab der Mann an, geglaubt zu haben, einen bevorstehenden oder bereits laufenden Terroranschlag verhindern zu müssen. Ausgelöst durch einen akuten Schub seiner paranoiden Schizophrenie habe er sich in jener Nacht dazu beauftragt gefühlt, diesen vermeintlichen Anschlag zu vereiteln. Der Prozess verzögerte sich zusätzlich durch den Tod des zunächst zuständigen Richters im Juli 2019.

Am 11. Dezember 2019 stufte das Landgericht Essen den Täter als vollständig schuldunfähig ein und ordnete seine dauerhafte, zeitlich unbefristete Unterbringung in einer geschlossenen Psychiatrie an. Die Richter werteten die Taten zwar unter anderem als versuchten Mord, sahen jedoch weder einen terroristischen noch einen genuin ausländerfeindlichen Hintergrund als erwiesen an. Der zuständige Richter Simon Assenmacher begründete das Urteil mit den Worten, die Geschädigten seien nicht Opfer eines rechtsradikalen Täters geworden, sondern es handle sich vielmehr um die Tat eines schwer erkrankten Menschen, da sich abseits seiner Wahnvorstellungen kein eigentlicher Ausländerhass unterstellen lasse.

Eine bis heute diskutierte Einordnung

Der Fall Bottrop/Essen gilt bis heute als besonders lehrreiches Beispiel dafür, wie schwer sich rassistisches Gedankengut und schwere psychische Erkrankung in der juristischen Bewertung mitunter trennen lassen. Journalistische Beobachter warfen nach dem Urteil die Frage auf, ob ein Täter nicht zugleich Rechtsextremist und psychisch krank sein könne – eine Möglichkeit, die das Gericht in seiner rechtlichen Bewertung letztlich zugunsten der zweiten Erklärung auflöste, ohne die erste vollständig auszuschließen.