01.04.2020

Waldkraiburg, April/Mai 2020: Die Anschlagsserie gegen türkische Geschäfte

Im April 2020 verübte ein Mann in der oberbayerischen Kleinstadt Waldkraiburg innerhalb weniger Wochen mehrere Brand- und Säureanschläge auf Geschäfte türkischstämmiger Inhaber sowie eine örtliche Moschee. Die Serie versetzte die türkische Gemeinde vor Ort in erhebliche Unruhe, bevor der Täter durch einen Zufallsfund gefasst werden konnte.

Der Tathergang

Der Täter, ein 25-jähriger deutscher Staatsangehöriger kurdischer Herkunft, warf zunächst die Fensterscheibe eines von einer türkischstämmigen Frau betriebenen Friseursalons ein und schüttete eine übelriechende Flüssigkeit auf Buttersäurebasis hinein. Zwei Nächte später verübte er auf dieselbe Weise einen Angriff auf eine türkisch geführte Pizzeria. Da ihm diese Taten "unbefriedigend und unzureichend" erschienen, wie es in der späteren Anklageschrift heißt, entschloss er sich zu einem gezielten Brandanschlag: Er legte einen Brandsatz in einer Altpapiertonne vor dem Eingang eines türkischen Supermarkts, über dem Menschen wohnten – 26 Bewohner der darüberliegenden Wohnungen konnten sich nur dank der Warnung von Nachbarn rechtzeitig in Sicherheit bringen. Insgesamt richteten sich seine Angriffe gegen einen Friseursalon, einen Kebab-Imbiss, eine Pizzeria und eine Moschee.

Gefasst wurde der Täter schließlich eher zufällig: Er wurde ohne gültiges Fahrscheinticket im öffentlichen Nahverkehr kontrolliert, wobei die Beamten bei ihm zehn selbst gebaute Rohrbomben fanden.

Radikalisierung und Motiv

Nach Feststellung des Gerichts hatte der Täter seit 2017 einen Prozess religiöser Radikalisierung durchlaufen und sich zu einem Anhänger eines islamistisch-jihadistischen Weltbilds entwickelt. Er sah sich selbst als IS-Kämpfer und entwickelte einen ausgeprägten Hass auf Türken. Im Prozess räumte er zudem ein, weitere Anschläge auf andere Moscheen sowie das türkische Konsulat in München geplant zu haben.

Das Urteil

Das Oberlandesgericht München verurteilte den Mann im Juli 2021 wegen schwerer Brandstiftung, 31-fachen versuchten Mordes sowie der Vorbereitung weiterer Anschläge mit Schusswaffen und Sprengstoff zu neuneinhalb Jahren Haft. Zugleich stellte das Gericht fest, dass der Täter an Schizophrenie litt, und ordnete seine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik noch vor Haftantritt an. Der zuständige Richter Jochen Boesl brachte die Doppelnatur des Falls auf den Punkt: Ohne die Schizophrenie wären die Anschläge undenkbar gewesen – aber ebenso undenkbar ohne die rasante islamistisch-jihadistische Radikalisierung des Angeklagten.