02.03.2011

Frankfurter Flughafen, 2. März 2011: Der erste tödliche islamistische Anschlag in Deutschland

Am 2. März 2011 eröffnete ein 21-jähriger Mann an einer Bushaltestelle im öffentlichen Bereich von Terminal 2 des Frankfurter Flughafens mit einer Pistole das Feuer auf eine Gruppe von 15 Angehörigen der US-Luftwaffe, die auf dem Weg zu ihrem Einsatz in Afghanistan waren. Zwei US-Soldaten starben, zwei weitere wurden schwer verletzt. Es gilt als der erste islamistisch motivierte Anschlag mit Todesopfern auf deutschem Boden.

Der Tathergang

Der Täter, der aus dem Kosovo stammende und seit 1991 in Deutschland lebende Arid Uka, sprach die Soldaten zunächst an der Bushaltestelle an, bevor er mit dem Ausruf "Allahu akbar" das Feuer eröffnete. Er tötete zwei Soldaten mit gezielten Kopfschüssen und verletzte zwei weitere schwer. Als er auf einen fünften Soldaten zielte, versagte seine Pistole – vermutlich verhinderte allein dieser technische Defekt weitere Todesopfer.

Radikalisierung und Motiv

Uka hatte sich nach Erkenntnissen der Ermittler über das Internet radikalisiert und Kontakte in ein salafistisches Umfeld in Frankfurt unterhalten, unter anderem zu einem später inhaftierten Prediger. Die Bundesanwaltschaft ging von einem Einzeltäter aus, der keiner Terrorzelle angehörte. Uka selbst gestand die Tat vor Gericht und erklärte, er sei durch als "Lügen und Propaganda" bezeichnete islamistische Onlinepropaganda beeinflusst worden und habe geglaubt, seinen persönlichen Beitrag zum Dschihad in Afghanistan leisten zu müssen.

Das Urteil

Das Oberlandesgericht Frankfurt verurteilte Uka am 10. Februar 2012 wegen zweifachen Mordes und dreifachen versuchten Mordes zu lebenslanger Haft und stellte die besondere Schwere der Schuld fest, was eine Entlassung nach 15 Jahren praktisch ausschließt. Die Verteidigung hatte argumentiert, ihr Mandant sei kein islamistischer Terrorist, sondern ein unreifer junger Mann, der "Amok gelaufen" sei – das Gericht folgte dieser Einschätzung nicht und schloss sich der Bundesanwaltschaft an. Da Uka keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, wird er im Falle einer künftigen Haftentlassung voraussichtlich in den Kosovo abgeschoben.