04.10.2020

Dresden, 4. Oktober 2020: Der erste islamistische Anschlag auf ein homosexuelles Paar in Deutschland

Am Abend des 4. Oktober 2020 griff ein Mann in der Dresdner Altstadt zwei Touristen aus Nordrhein-Westfalen von hinten mit zwei Messern an, weil er sie als homosexuelles Paar identifiziert hatte. Der 55-jährige Thomas L. aus Krefeld starb an seinen Verletzungen, sein 53-jähriger Lebenspartner Oliver L. aus Köln überlebte schwer verletzt. Es gilt als erster islamistisch und homophob motivierter Anschlag auf ein schwules Paar in Deutschland.

Der Tathergang

Die beiden Männer, seit siebeneinhalb Jahren eingetragene Lebenspartner, befanden sich auf einer mehrtägigen Städtereise durch die Dresdner Altstadt, als der Täter sie unvermittelt von hinten mit zwei Küchenmessern attackierte. Eine 20 Zentimeter lange Klinge blieb im Rücken von Thomas L. stecken. Als sich die Männer wehrten und um Hilfe riefen, flüchtete der Angreifer. Er wurde erst gut zwei Wochen später, am 21. Oktober 2020, festgenommen.

Der Täter und sein Motiv

Der Täter, der 21-jährige Syrer Abdullah al Hajj Hasan, war den Sicherheitsbehörden als islamistischer Gefährder bekannt und erst wenige Tage vor der Tat aus einer knapp dreijährigen Jugendhaft entlassen worden – verurteilt unter anderem wegen Propaganda für den "Islamischen Staat". Laut Anklage hatte er bereits während dieser Haft einen Anschlagsplan gefasst und kaufte nach seiner Entlassung gezielt mehrere Küchenmesser, bevor er in die Dresdner Altstadt fuhr, um nach "Ungläubigen" zu suchen. Der Vorsitzende Richter erklärte zu Prozessbeginn, die Homophobie des Angeklagten habe ihn dazu bewogen, sich gerade diese beiden Menschen als Opfer auszusuchen; nach Einschätzung der Anklage betrachtete er Homosexuelle pauschal als "Feinde Gottes".

Kritik an der behördlichen Kommunikation

Bemerkenswert ist die Kritik am Umgang der sächsischen Behörden mit dem Fall: Trotz früher Hinweise auf ein homosexuellenfeindliches Tatmotiv verschwiegen Polizei, Staatsanwaltschaft und Innenministerium zunächst, dass es sich um ein mögliches LSBTIQ-feindliches Hassverbrechen gehandelt haben könnte. Erst nach eigenen Recherchen von Medien wurde dieser Aspekt öffentlich bekannt, bevor die Bundesanwaltschaft das Verfahren wegen des vermuteten islamistisch-extremistischen Hintergrunds an sich zog.

Das Urteil

Das Oberlandesgericht Dresden verurteilte den Täter am 21. Mai 2021 wegen Mordes in Tateinheit mit versuchtem Mord und gefährlicher Körperverletzung zur Höchststrafe: lebenslange Freiheitsstrafe, verbunden mit der Feststellung besonderer Schwere der Schuld und dem Vorbehalt anschließender Sicherungsverwahrung. Das Gericht wertete die Tat als heimtückisch begangen und aus niedrigen Beweggründen. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil im Januar 2022 endgültig.