06.11.2021


ICE Passau–Nürnberg, 6. November 2021: Terrortat oder Wahn?
Am Morgen des 6. November 2021 griff ein Mann in einem ICE auf der Strecke von Passau nach Nürnberg drei Fahrgäste mit einem Messer an, stach ihnen gezielt in Kopf und Oberkörper und verletzte einen weiteren Fahrgast, der einzugreifen versuchte. Der Fall entwickelte sich zu einem bemerkenswerten juristischen Streit darüber, ob es sich um eine islamistische Terrortat oder die Tat eines psychisch kranken Mannes handelte.
Der Tathergang
Der Täter, ein 27-jähriger Palästinenser, stach mehreren Reisenden wuchtig ins Gesicht und in den Oberkörper, wodurch diese teils schwer verletzt wurden. Unmittelbar nach der Tat erklärte er gegenüber der Polizei, er sei krank und brauche Hilfe. Einem Gutachter schilderte er, sich von Polizisten verfolgt zu fühlen und den Eindruck gehabt zu haben, sein erstes Opfer im Zug habe ihn töten wollen.
Zwei widersprüchliche Gutachten
Ein erstes psychiatrisches Gutachten attestierte dem Mann vorläufig eine paranoide Schizophrenie und daraus folgende Schuldunfähigkeit. Nach eingehenderer Untersuchung sowie weiteren Ermittlungen revidierte die Bundesanwaltschaft diese Einschätzung jedoch: Bei dem Mann waren Propagandavideos des "Islamischen Staates" gefunden worden, zudem hatte er einschlägige islamistische Beiträge auf Facebook geteilt. Der Mann besuchte zudem eine vom Verfassungsschutz beobachtete salafistische Moschee. Die Bundesanwaltschaft ging fortan von einem islamistisch motivierten Angriff aus, bei dem der Täter versucht habe, durch die Tötung von Nichtmuslimen seinen Beitrag zum Dschihad zu leisten.
Ein Prozess um die Schuldfähigkeit
Der gesamte Prozess vor dem Oberlandesgericht München drehte sich im Kern um eine einzige Frage: War der Angeklagte zum Tatzeitpunkt schuldfähig? Die Bundesanwaltschaft forderte lebenslange Haft wegen versuchten Mordes, die Verteidigung hingegen einen Freispruch wegen Schuldunfähigkeit und die Unterbringung in einer Psychiatrie. Pikant: Während der Angeklagte auf eine Unterbringung im Bezirksklinikum Regensburg wartete, griff er dort einen Pfleger tätlich an und zerstörte Klinikeinrichtung.
Das Urteil
Nach 21-tägiger Hauptverhandlung verurteilte das Oberlandesgericht München den Mann wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu 14 Jahren Haft. Der Strafsenat zeigte sich überzeugt, dass der Angeklagte aus einem jihadistisch-islamistischen Motiv gehandelt und gezielt versucht hatte, Nichtmuslime zu töten – erkennbar insbesondere an der Auswahl seiner Opfer. Die vom Angeklagten vorgebrachten Angaben zu seiner angeblichen psychischen Erkrankung überzeugten den Senat hingegen nicht; er sah keine ausreichenden Belege für eine psychische Beeinträchtigung zum Tatzeitpunkt.
