09.04.2023

Duisburg, April 2023: Zwei Messerangriffe binnen zehn Tagen

Innerhalb von nur neun Tagen verübte ein Mann in Duisburg zwei islamistisch motivierte Messerangriffe: Zunächst erstach er einen Feiernden auf offener Straße, kurz darauf griff er mit demselben Messer vier weitere Männer in einem Fitnessstudio an. Erst die aufmerksame Beobachtung zweier Bürger führte zur Festnahme des Täters.

Der erste Angriff

In der Nacht auf den 9. April 2023 erstach der Täter in der Duisburger Altstadt heimtückisch einen 35-jährigen Mann, der mit Freunden auf der Straße gefeiert hatte. Das Opfer war dem Täter zufällig begegnet.

Der zweite Angriff

Nur neun Tage später, am 18. April 2023, betrat derselbe Mann ein Fitnessstudio in Duisburg und stach mit demselben Küchenmesser in eindeutiger Tötungsabsicht auf vier arg- und wehrlose Männer im Alter von 21 bis 32 Jahren ein. Alle vier überlebten, einer schwebte zeitweise in Lebensgefahr; die Opfer leiden nach eigenen Angaben bis heute unter den Folgen der Tat.

Die Festnahme

Zwei Bürger – ein Syrer und ein Deutscher – erkannten den Täter anhand veröffentlichter Fahndungsbilder wieder und meldeten sich bei der Polizei. Bei der anschließenden Festnahme in seiner Wohnung fanden Ermittler zwei mutmaßliche Tatwaffen. DNA-Spuren am Tatort des ersten Angriffs sowie an seinen Schuhen überführten ihn später auch als Täter des tödlichen Angriffs vom 9. April.

Motiv und Anklage

Der Täter, ein 27-jähriger Syrer, war 2016 als Asylbewerber nach Deutschland gekommen und bis dahin nicht polizeilich auffällig geworden. Die Bundesanwaltschaft stufte ihn als Anhänger des "Islamischen Staates" ein, ohne dass eine direkte organisatorische Anbindung an die Terrormiliz nachweisbar war. Nach Feststellung des Gerichts war er entschlossen, willkürlich ausgewählte männliche Bewohner Deutschlands zu töten, weil bereits deren von ihm vermutete westliche Lebensweise für ihn ein hinreichender Beleg ihrer "Ungläubigkeit" gewesen sei.

Das Urteil

Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilte den Mann am 19. Dezember 2023 wegen Mordes in einem Fall sowie versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in vier weiteren Fällen zu lebenslanger Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe. Das Gericht stellte zusätzlich die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete die anschließende Sicherungsverwahrung an. Der Angeklagte hatte die Tatvorwürfe eingeräumt.