13.02.2025

VPS TEAM

2/13/20252 min read

Der Autoanschlag von München: Prozess um zwei Todesopfer vor dem Urteil

Am Morgen des 13. Februar 2025, zehn Tage vor der vorgezogenen Bundestagswahl und einen Tag vor Beginn der Münchner Sicherheitskonferenz, lenkte ein Mann seinen weißen Mini gezielt in eine Demonstration der Gewerkschaft Verdi im Zentrum Münchens. Eine Mutter und ihre zweijährige Tochter starben an den Folgen der Tat, mehr als 40 weitere Menschen wurden verletzt, mehrere davon lebensgefährlich. Über ein Jahr später steht nun das Urteil gegen den Angeklagten kurz bevor.

Der Tathergang

Rund 1.400 Menschen nahmen an dem Warnstreikzug teil, den die Polizei mit vorausfahrenden Fahrzeugen absicherte. Der Angeklagte, in deutschen Medien nach den geltenden Persönlichkeitsrechten nur als Farhad N. bezeichnet, überholte nach Angaben der Bundesanwaltschaft zunächst die Polizeifahrzeuge, beschleunigte dann und steuerte sein Auto ungebremst von hinten in die Menschenmenge. Er fuhr noch 23 Meter weiter, nachdem er sein erstes Opfer erfasst hatte, und kam erst zum Stehen, weil sich Menschen unter und vor dem Fahrzeug befanden. Ein Polizist schoss auf die Beifahrerscheibe, um Zugang zum Wageninneren zu erhalten und den Zündschlüssel abzuziehen.

Die 37-jährige Amel S., eine Angestellte der Stadtwerke München, und ihre zweijährige Tochter Hafsa erlagen wenige Tage später ihren schweren Verletzungen. 44 weitere Personen wurden zum Teil lebensgefährlich verletzt; einige von ihnen können bis heute nicht richtig gehen.

Der Angeklagte und das mutmaßliche Motiv

Der zur Tatzeit 24-jährige afghanische Staatsangehörige war 2016 nach Deutschland gekommen und den Behörden zuvor nicht straffällig aufgefallen. Nach seiner Festnahme am Tatort soll er nach Zeugenangaben "Allahu akbar" gerufen und anschließend gebetet haben, woraufhin die auf Terrorismus spezialisierten Ermittlungsbehörden den Fall unmittelbar übernahmen. Die Bundesanwaltschaft geht von einem islamistischen Tatmotiv aus, konnte bislang jedoch keine Verbindungen zu Terrororganisationen wie dem sogenannten Islamischen Staat nachweisen. Digitale Beweismittel enthielten unter anderem eine Abschiedsnachricht des Angeklagten an einen Verwandten am Vorabend der Tat.

Der Anschlag reihte sich in eine Serie ähnlicher Vorfälle im Umfeld von Migranten in den Monaten vor der Bundestagswahl 2025 ein, die die Migrationspolitik zu einem der zentralen Wahlkampfthemen machten. Der damalige Bundeskanzler Olaf Scholz erklärte nach der Tat bei einem Wahlkampfauftritt in Fürth, der Täter müsse bestraft werden und das Land verlassen.

Der Prozess

Die Bundesanwaltschaft erhob im August 2025 Anklage vor dem Oberlandesgericht München wegen zweifachen Mordes sowie 22-fachen Mordversuchs in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in weiteren 22 Fällen. Der Prozess läuft seit Januar 2026. In ihrem Schlussplädoyer forderte die Bundesanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld – eine Feststellung, die eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausschließen würde. Die Verteidigung hat ihr eigenes Plädoyer für den weiteren Prozessverlauf angekündigt, dem Angeklagten selbst soll ebenfalls noch einmal Gelegenheit gegeben werden, sich zu äußern. Das Urteil soll am 6. August 2026 verkündet werden.

Auch die Vertreter der Nebenklage, die die Verletzten und weitere Betroffene vertreten, fordern übereinstimmend eine lebenslange Freiheitsstrafe und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.

Die Perspektive der Betroffenen

Bemerkenswert am Prozessverlauf ist, wie unterschiedlich Betroffene mit der Konfrontation mit dem Angeklagten umgehen. Die Angehörigen von Amel S. und ihrer Tochter wollen den Angeklagten nicht im Gerichtssaal sehen; ihre Anwältin ließ in einem Brief mitteilen, sie wollten sein "Selbstbild als Held" nicht mit dem Attentat verbinden. Eine Überlebende, die selbst schwer verletzt wurde – mit offenen Brüchen und Wunden, an denen sie beinahe verblutet wäre –, ergriff dagegen selbst das Wort vor Gericht und richtete sich direkt an den Angeklagten. Weitere Vertreter der Nebenklage kritisierten, der Angeklagte habe die Verhandlung großteils teilnahmslos verfolgt und bislang keine erkennbare Reue gezeigt.