15.03.2019


Christchurch 2019: Der Anschlag, der zum Vorbild einer Online-Subkultur wurde
Am 15. März 2019 verübte ein rechtsextremer Attentäter einen der folgenreichsten Terroranschläge der jüngeren Geschichte: den Angriff auf zwei Moscheen in Christchurch, Neuseeland, während des Freitagsgebets. 51 Menschen starben, rund 40 weitere wurden verletzt. Der Anschlag veränderte nicht nur die neuseeländische Gesellschaft und Gesetzgebung nachhaltig, sondern wurde – wie wir in unserem Beitrag zum Fall Schongau beschrieben haben – bis heute in einschlägigen Online-Milieus als Bezugspunkt einer menschenverachtenden Verehrung von Gewalttätern instrumentalisiert.
Der Tathergang
Der Angreifer, ein damals 28-jähriger australischer Staatsbürger, eröffnete gegen 13:40 Uhr das Feuer in der Al-Noor-Moschee im Stadtteil Riccarton, bevor er wenig später einen zweiten Angriff auf das Islamische Zentrum von Linwood verübte. Er filmte die erste Tat mit einer am Helm befestigten Kamera und übertrug die Aufnahmen live über soziale Netzwerke – ein Vorgehen, das bewusst auf maximale Verbreitung und Nachahmung angelegt war. Auf dem Weg zu einer geplanten dritten Moschee wurde er von der Polizei gestellt und festgenommen.
Vor der Tat hatte der Angreifer ein Online-Manifest veröffentlicht, in dem er sich rassistischen und ethnonationalistischen Verschwörungserzählungen zuordnete. Sowohl das Manifest als auch das Video der Tat wurden in Neuseeland und Australien in der Folge als terroristisches Propagandamaterial verboten.
Die juristische Aufarbeitung
Der Täter wurde wegen 51-fachen Mordes, versuchten Mordes und terroristischer Handlungen angeklagt. 2020 bekannte er sich in allen Anklagepunkten schuldig und wurde zu lebenslanger Haft ohne die Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung verurteilt – das erste Urteil dieser Art in der neuseeländischen Rechtsgeschichte.
Die politischen Konsequenzen
Neuseeland reagierte auf den Anschlag mit einer der schnellsten waffenrechtlichen Kehrtwenden weltweit. Bereits wenige Tage nach der Tat kündigte Premierministerin Jacinda Ardern grundlegende Verschärfungen an. Nur knapp einen Monat später verabschiedete das neuseeländische Parlament mit 119 zu 1 Stimmen ein Gesetz, das halbautomatische Waffen und Sturmgewehre verbot. Ein halbes Jahr nach dem Anschlag folgten weitere Verschärfungen: verpflichtende Hintergrundüberprüfungen für Käufer, deutlich strengere Strafen für illegalen Waffenhandel sowie ein landesweites Waffenregister.
Auch international löste der Anschlag Konsequenzen aus. Am 24. April 2019 initiierte Ardern gemeinsam mit dem französischen Präsidenten Emmanuel Macron den sogenannten "Christchurch Call to Action" – eine internationale Initiative, der sich zahlreiche Staaten und große Technologieunternehmen anschlossen, mit dem Ziel, die Verbreitung terroristischer und gewaltverherrlichender Inhalte im Internet einzudämmen. Australien verschärfte parallel die Haftung von Social-Media-Verantwortlichen für die Verbreitung von Gewaltinhalten auf ihren Plattformen.
Ein Anschlag mit langem Schatten
Was den Anschlag von Christchurch bis heute so bedeutsam macht, ist nicht allein seine unmittelbare Tragik, sondern seine Nachwirkung als Referenzpunkt einer international vernetzten Online-Subkultur. Wie wir in unserem Beitrag zum Fall Schongau beschrieben haben, beziehen sich junge, radikalisierte Täter in ihren eigenen "Manifesten" bis heute wiederholt auf Christchurch – ein Muster, das Sicherheitsbehörden weltweit inzwischen unter dem Begriff der Nachahmungstat ("Copycat") sehr genau beobachten. Genau aus diesem Grund verzichten wir bewusst darauf, den Namen des Täters oder Details seines Manifests in diesem Beitrag weiter auszubreiten – die Aufmerksamkeit, die solchen Tätern posthum zuteilwird, gilt in der Präventionsforschung selbst als Risikofaktor für weitere Taten.
Warum dieser Fall bis heute Beachtung verdient
Christchurch zeigt exemplarisch zwei Dinge gleichzeitig: wie schnell und entschlossen ein demokratischer Staat auf eine solche Tragödie mit konkreten gesetzgeberischen Konsequenzen reagieren kann, und wie hartnäckig sich die mediale Präsenz eines Anschlags gleichzeitig in extremistischen Online-Milieus als perverses Vorbild festsetzen kann. Für Prävention und Sicherheitsbehörden bleibt genau dieses Spannungsfeld – zwischen notwendiger öffentlicher Aufarbeitung und dem Risiko ungewollter Verherrlichung – eine der zentralen Herausforderungen im Umgang mit derartigen Taten.
