16.04.2016


Essen, 16. April 2016: Der Bombenanschlag auf ein Sikh-Gebetshaus
Am Abend des 16. April 2016 explodierte während einer Hochzeitsfeier ein selbst gebauter Sprengsatz vor dem Eingang des Sikh-Gebetshauses Gurdwara Nanaksar in Essen. Ein Priester wurde schwer, zwei weitere Gemeindemitglieder leicht verletzt. Der Essener Polizeichef bezeichnete die Tat unmittelbar danach als Terrorakt – begangen ausgerechnet von drei minderjährigen deutschen Jugendlichen.
Der Tathergang
Die drei Täter, zur Tatzeit 16 und 17 Jahre alt, bestellten laut Anklage Chemikalien und Zünder im Internet, führten im Januar 2016 zwei Probesprengungen durch und erwogen zunächst deutlich größere Anschlagsziele: den Essener Hauptbahnhof und das Einkaufszentrum Limbecker Platz. Beide Pläne verwarfen sie nach eigenen Angaben jedoch, weil dort zu viele Muslime hätten zu Schaden kommen können. Als endgültiges Ziel wählten sie das Sikh-Gebetshaus, wo sie den mit Sprengstoff präparierten Feuerlöscher vor der Eingangstür zündeten.
Radikalisierung und Motiv
Die Jugendlichen hatten sich nach Feststellung des Gerichts bereits geraume Zeit vor der Tat radikalisiert, standen in Kontakt zu salafistischen Kreisen im Ruhrgebiet und beteiligten sich an Koranverteilungen in Fußgängerzonen. Einer der Angeklagten war zuvor bereits Teil eines Präventionsprogramms gegen islamistischen Extremismus gewesen und hatte einem jüdischen Mitschüler gedroht. Als Motiv stellte das Gericht Hass auf andere Religionen fest; einen unmittelbaren Kontakt zur Terrormiliz IS sah die Hauptverhandlung dagegen nicht als erwiesen an.
Das Urteil
Das Landgericht Essen verurteilte die beiden Haupttäter im März 2017 wegen gemeinschaftlichen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu Jugendstrafen von sieben Jahren beziehungsweise sechs Jahren und neun Monaten. Ein dritter, am Tatort nicht anwesender Mitangeklagter, der die Tat mitgeplant hatte, erhielt wegen Verabredung zum Mord sechs Jahre Jugendstrafe.
