18.05.2025


Bielefeld, 18. Mai 2025: Der ehemalige IS-Kämpfer vor der Bar
In den frühen Morgenstunden des 18. Mai 2025 mischte sich ein Mann unter feiernde Gäste, die vor einer Bar in der Bielefelder Innenstadt unterwegs waren – darunter zahlreiche Fans des Fußballvereins Arminia Bielefeld – und stach wahllos mit einem Gehstock mit ausfahrbarer Klinge sowie einem Messer auf sie ein. Vier Menschen wurden lebensgefährlich verletzt. Nur weil sich einige der Angegriffenen zur Wehr setzten und den Täter überwältigten, konnte er gestoppt werden, bevor noch mehr Menschen zu Schaden kamen.
Der Tathergang
Gegen 4:20 Uhr griff der Täter fünf Gäste im Alter zwischen 22 und 27 Jahren an, darunter vier Männer und eine Frau. Als mehrere Gäste Widerstand leisteten und ihn verprügelten, brach er seinen Angriff ab und flüchtete – dabei selbst leicht im Gesicht verletzt. Erst durch den Hinweis eines Cousins, der ihn bei der Polizei verriet, konnte er einen Tag später, am Abend des 19. Mai, im nahegelegenen Heiligenhaus festgenommen werden.
Wer war der Täter?
Der Täter, ein 36-jähriger Syrer, war bereits in Syrien Mitglied der Terrormiliz "Islamischer Staat" gewesen, hatte einen Treueeid auf den IS-Kalifen geschworen und war in einem Scharia-Camp zum bewaffneten Kämpfer ausgebildet worden. Nach Feststellung des Gerichts stand er eineinhalb Jahre als bewaffneter IS-Kämpfer in den Reihen der Terrormiliz, bevor seine Mitgliedschaft in der Türkei endete. In Deutschland lebte er zuletzt als abgelehnter Asylbewerber mit subsidiärem Schutzstatus, den ihm das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Dezember 2023 zuerkannt hatte, in einer Flüchtlingseinrichtung im Kreis Gütersloh. Das Gericht sah es nicht als erwiesen an, dass er gezielt als "Schläfer" nach Deutschland gesandt worden war; vielmehr habe er erst hier, mit der Aufnahme eines eigenen Bekennervideos, versucht, erneut als IS-Terrorist aktiv zu werden. Der IS selbst bekannte sich nie offiziell zu dem Anschlag.
Das Urteil
Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilte den Mann wegen vierfachen versuchten Mordes und Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu lebenslanger Haft, stellte die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete anschließende Sicherungsverwahrung an. Der Vorsitzende Richter erklärte, der Täter habe mit dem Anschlag seine dschihadistischen Ziele verfolgt und den Westen gehasst. Jedem der vier Opfer sprach das Gericht 70.000 Euro Schmerzensgeld zu; ohne das schnelle Eingreifen der Rettungskräfte, so der Richter, hätten die Opfer den Angriff nicht überlebt. Der Angeklagte hatte die Tat zunächst nur gegenüber Psychologen in der Untersuchungshaft gestanden und erst in seinem Schlusswort vor Gericht eingeräumt.
Die politische Debatte
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig erklärte nach der Tat, islamistischer Terrorismus zähle zu den größten Gefahren für die Bundesrepublik. Auf Antrag der AfD-Fraktion debattierte der Bundestag bereits drei Tage nach der Tat über innere Sicherheit und Messerkriminalität; ein Vertreter der Fraktion bezeichnete Messerkriminalität dabei als "überwiegend importierte Kriminalität" – eine Einschätzung, der andere Fraktionen deutlich widersprachen. Fans von Arminia Bielefeld würdigten einen verletzten Fan, der sich dem Täter entgegengestellt hatte, mit einem Graffito.
