19.12.2016

Am Abend des 19. Dezember 2016 steuerte ein Lastwagen in den Weihnachtsmarkt auf dem Berliner Breitscheidplatz, direkt neben der Gedächtniskirche. Zwölf Menschen starben, mehr als 70 wurden zum Teil schwer verletzt. Es war der schwerste islamistisch motivierte Terroranschlag auf deutschem Boden. Fünf Jahre später legte ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss des Bundestages auf knapp 1.900 Seiten seinen Abschlussbericht vor – und dessen Befund war in einem zentralen Punkt parteiübergreifend eindeutig: Der Anschlag wäre bei korrektem Behördenhandeln mit hoher Wahrscheinlichkeit verhinderbar gewesen.

Der Tathergang

Der Attentäter, der tunesische Staatsangehörige Anis Amri, hatte zunächst den polnischen Fahrer des Sattelzugs, Łukasz Urban, erschossen, bevor er den entwendeten Lastwagen gezielt in die Besucherinnen und Besucher des Weihnachtsmarkts steuerte. Ein automatisches Notbremssystem des Fahrzeugs verhinderte vermutlich eine noch höhere Opferzahl. Amri flüchtete anschließend quer durch Europa und wurde vier Tage später, am 23. Dezember 2016, bei einer Polizeikontrolle im italienischen Mailand erschossen, nachdem er auf die Beamten geschossen hatte.

Die zwölf Todesopfer des Anschlags waren Anna und Georgiy Bagratuni, Sebastian Berlin, Nada Cizmar, Fabrizia Di Lorenzo, Dalia Elyakim, Christoph Herrlich, Klaus Jacob, Angelika Klösters, Dorit Krebs, Peter Völker sowie der bereits erwähnte Lastwagenfahrer Łukasz Urban – ihre Namen wurden im offiziellen Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses ausdrücklich genannt, "damit sie nicht in Vergessenheit geraten".

Wer war Anis Amri – und was war über ihn bekannt?

Besonders brisant an diesem Fall ist, dass Amri den Sicherheitsbehörden zum Tatzeitpunkt keineswegs unbekannt war. Sein Asylantrag war bereits abgelehnt worden, er galt als ausreisepflichtig, eine Abschiebung nach Tunesien scheiterte jedoch über Monate an fehlenden Ausweispapieren und bürokratischen Zuständigkeitsproblemen zwischen Bund und Ländern. Gleichzeitig stand Amri unter Beobachtung mehrerer Sicherheitsbehörden: Er war polizeibekannt, unter anderem wegen Drogenhandels, und galt als "Gefährder" mit Verbindungen zu einem islamistischen Netzwerk in Nordrhein-Westfalen und Berlin. Mehrere V-Personen der Verfassungsschutzbehörden waren in seinem direkten Umfeld sowie in von ihm besuchten Moscheen platziert.

Der Befund des Untersuchungsausschusses

Der Bundestag hatte den Untersuchungsausschuss im März 2018 einstimmig eingesetzt – ein deutliches Signal dafür, dass über Parteigrenzen hinweg Aufklärungsbedarf gesehen wurde. Das Gremium wertete über mehrere Jahre Akten der Sicherheitsbehörden von Bund und allen 16 Bundesländern aus und hörte rund 180 Zeuginnen, Zeugen und Sachverständige an.

Im gemeinsamen Sondervotum der damaligen Oppositionsfraktionen FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen wurde festgestellt, dass durch die "Vernachlässigung wichtigster Ermittlungsstränge" Sicherheitslücken entstanden seien, die teils bis heute fortbestünden. Bemerkenswert ist, dass auch die AfD-Fraktion in ihrem eigenen Sondervotum zu dem Schluss kam, Amri sei kein Einzeltäter gewesen, sondern in ein größeres islamistisches Netzwerk eingebunden gewesen – wenngleich die Fraktion zusätzlich eigene, teils umstrittene Deutungen zu angeblichen Widersprüchen in der offiziellen Darstellung formulierte. In der Gesamtschau habe der Ausschuss, so eines der Sondervoten wörtlich, ein "gigantisches Staatsversagen sowie massive politische Fehlentscheidungen" sichtbar gemacht.

Bereits vor dem Bundestags-Ausschuss hatte ein vom Berliner Senat beauftragter Sonderermittler, der frühere Bundesanwalt Bruno Jost, erhebliche Versäumnisse beim Landeskriminalamt Berlin aufgedeckt. Ein daraufhin vom Abgeordnetenhaus Berlin eingesetzter eigener Untersuchungsausschuss kam laut mehreren beteiligten Fraktionen ebenfalls zu einem kritischen Ergebnis: Der Abschlussbericht sei ausdrücklich kein "Behörden-Entlastungsbericht".

Ein wiederkehrendes Muster über mehrere Ebenen

Was diesen Fall über den Einzelfall hinaus bedeutsam macht, ist die schiere Anzahl der beteiligten Behördenebenen, zwischen denen offenbar entscheidende Informationen nicht ausreichend zusammengeführt wurden: Bundeskriminalamt, Bundesamt für Verfassungsschutz, Landeskriminalamt Berlin, Ausländerbehörden mehrerer Bundesländer und die zuständigen Landesverfassungsschutzämter in Nordrhein-Westfalen und Berlin waren gleichermaßen involviert.

Konsequenzen für Opfer und Hinterbliebene

Der Anschlag hatte auch strukturelle Folgen für den Umgang mit Opfern von Gewaltverbrechen in Deutschland. Nach jahrelanger Kritik an einem als bürokratisch und wenig unterstützend empfundenen Entschädigungsverfahren reformierte der Bund das Soziale Entschädigungsrecht grundlegend. Zum 1. Januar 2024 löste das neue Sozialgesetzbuch XIV das bisherige Opferentschädigungsgesetz ab – eine Reform, die laut Aussagen des zuständigen Ministeriums maßgeblich unter dem Eindruck der schweren Folgen des Anschlags vom Breitscheidplatz und der Erfahrungen der Betroffenen mit dem vorherigen System auf den Weg gebracht wurde.