21.02.2025

Berlin, 21. Februar 2025: Der Messerangriff am Holocaust-Mahnmal

Zwei Tage vor der vorgezogenen Bundestagswahl 2025 griff ein Mann im Stelenfeld des Berliner Denkmals für die ermordeten Juden Europas einen spanischen Touristen von hinten an und schnitt ihm die Kehle auf. Der 30-Jährige überlebte nur knapp durch eine Notoperation. Ermittler stuften den Angriff als islamistisch und antisemitisch motivierten Anschlag ein – der Täter hatte sein Opfer offenbar allein aufgrund des Tatorts für jüdisch gehalten.

Der Tathergang

Der Täter, der damals 19-jährige Syrer Wassim Al M., war eigens von seinem Wohnort Leipzig nach Berlin gereist, um dort im Namen des "Islamischen Staates" einen Anschlag zu verüben. Im Stelenfeld des Mahnmals schlich er sich von hinten an sein Opfer, den spanischen Touristen Iker M., heran, der sich mit Freunden das Denkmal angesehen hatte. Al M. schnitt ihm von hinten die Kehle auf und verletzte ihn ein weiteres Mal an der Hand, als sich das Opfer vor weiteren Stichen zu schützen versuchte. Anschließend rief er "Allahu akbar" und flüchtete. Passanten leisteten erste Hilfe, Wachpersonal der nahegelegenen amerikanischen Botschaft alarmierte die Rettungskräfte. Das Opfer wurde in ein künstliches Koma versetzt und notoperiert; es ist bis heute arbeitsunfähig und in psychologischer Behandlung. Der Täter wurde rund drei Stunden nach der Tat mit Blut an Händen und Kleidung festgenommen.

Motiv und Hintergrund des Täters

Al M. war 2023 als unbegleiteter Minderjähriger nach Deutschland gekommen und hatte erfolgreich Asyl beantragt; er lebte zuletzt in Leipzig in der Obhut des Jugendamts. Nach Überzeugung der Ermittler wollte er sich durch die Tat dem IS anschließen und schickte den Terroristen im Vorfeld ein Foto von sich, damit sich die Organisation zu der Tat bekennen konnte. Die vorsitzende Richterin erklärte, er habe das Mahnmal gezielt als Tatort gewählt, weil er dort Menschen jüdischen Glaubens vermutete.

Das Urteil

Das Berliner Kammergericht verurteilte Al M. wegen versuchten Mordes, schwerer Körperverletzung und versuchter Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu 13 Jahren Haft. Da der Angeklagte zur Tatzeit 19 Jahre alt und damit Heranwachsender war, hatte das Gericht die Wahl zwischen Jugend- und Erwachsenenstrafrecht; es entschied sich für Letzteres. Der Angeklagte selbst behauptete im Prozess, die Tat sofort bereut zu haben, und gab an, unter dem Druck eines Online-Bekannten gehandelt zu haben, den er beim gemeinsamen Ansehen von IS-Videos kennengelernt habe.

Wenig öffentliche Aufmerksamkeit trotz der Symbolik

Bemerkenswert ist, dass die Tat trotz ihrer beklemmenden Symbolik – ein antisemitisch motivierter Messerangriff ausgerechnet am Holocaust-Mahnmal – vergleichsweise wenig öffentliche Aufmerksamkeit erhielt, was Beobachter auch auf die zwei Tage später stattfindende Bundestagswahl zurückführten. Der Fall reiht sich zeitlich in eine dichte Folge islamistisch motivierter Taten ein: Nur wenige Monate zuvor war in Mannheim ein Polizist getötet worden, im Sommer davor der Solinger Messeranschlag mit drei Toten, und nur wenige Wochen später ereignete sich der Autoanschlag auf die Verdi-Demonstration in München.