23.08.2024


Solingen, 23. August 2024: Der Anschlag beim "Festival der Vielfalt"
Am Abend des 23. August 2024, dem ersten Tag des "Festivals der Vielfalt" zum 650-jährigen Stadtjubiläum von Solingen, stach ein Mann von hinten gezielt Besuchern des Fests in den Hals. Drei Menschen starben, acht weitere wurden verletzt, vier davon lebensgefährlich. Bereits einen Tag später bekannte sich die Terrormiliz "Islamischer Staat" zu der Tat.
Der Tathergang
Der Täter, der 26-jährige Syrer Issa al Hasan aus Deir ez-Zor, ging systematisch von hinten auf Feiernde los und stach ihnen jeweils gezielt in den Hals; zwei weitere Menschen verfehlte er nur knapp. Getötet wurden zwei Männer im Alter von 56 und 67 Jahren sowie eine 56-jährige Frau. Nach der Tat flüchtete al Hasan; eine 24-stündige Fahndung endete mit seiner Festnahme am Folgetag, nachdem er sich den Behörden gestellt hatte.
Bekenntnis und Motiv
Kurz vor der Tat hatte al Hasan vier Bekennervideos aufgenommen und darin einen Treueeid auf den IS-Kalifen abgelegt. In unterschiedlichen Aussagen bezeichnete er seine Tat einmal als Rache für Massaker an Muslimen in Bosnien und im Irak, ein anderes Mal als Reaktion auf getötete Kinder im Gazastreifen und deutsche Waffenlieferungen an Israel. Nach eigenen Angaben hatte er ursprünglich geplant, einen Brandsatz auf die israelische Botschaft in Berlin zu werfen, entschied sich dann aber spontan für das Solinger Stadtfest. Gegenüber dem psychiatrischen Gutachter stellte er sich mit den Worten vor, er habe drei Menschen umgebracht, dafür bekomme man 80 Jahre, und er warte auf den Tod.
Ein Fall mit politischem Nachspiel
Bekannt wurde, dass al Hasan als abgelehnter Asylbewerber eigentlich zur Abschiebung ins Erstaufnahmeland Bulgarien vorgesehen war – diese jedoch nie vollzogen wurde. Ein Untersuchungsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags prüfte in der Folge, woran die Abschiebung gescheitert war. Bundeskanzler Olaf Scholz bezeichnete die Tat als grauenhaft. Als Reaktion beschloss Nordrhein-Westfalen ein Sicherheitspaket mit zahlreichen Maßnahmen, und die Tat trug maßgeblich zu einer bundesweiten Verschärfung der Debatte um Migrations- und Asylpolitik sowie um schärfere Messerverbote im öffentlichen Raum bei.
Der Prozess und das Urteil
Al Hasan gestand die Tat bereits zu Prozessbeginn vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf. Seine Behauptung, während der Tat unter einer Wahnvorstellung gelitten und von seinem Online-Kontakt manipuliert worden zu sein, wertete das Gericht als bloße Schutzbehauptung – ein psychiatrisches Gutachten attestierte ihm zwar einen Intelligenzquotienten von 71, sah darin aber keinen Grund für verminderte Schuldfähigkeit. Am 10. September 2025 verurteilte das Gericht ihn wegen dreifachen Mordes, zehnfachen versuchten Mordes und Mitgliedschaft in der Terrormiliz IS zur Höchststrafe: lebenslange Freiheitsstrafe, besondere Schwere der Schuld und anschließende Sicherungsverwahrung. Eine Überlebende äußerte nach dem Urteil Wut darüber, dass der Angeklagte während der Urteilsverkündung gelächelt und den Gerichtssaal zuvor mit erhobenem Daumen betreten hatte.
