24.02.2020


Volkmarsen: Der Amoklauf ohne Motiv
Am Rosenmontag, den 24. Februar 2020, durchbrach ein Mann mit seinem silbernen Mercedes-Kombi zunächst die Plastikabsperrungen des Karnevalsumzugs im nordhessischen Volkmarsen und steuerte anschließend gezielt in die am Straßenrand stehende Menschenmenge. 88 Menschen wurden verletzt, 35 davon schwer – darunter besonders viele Kinder, die in der ersten Reihe standen, um die von den Umzugswagen geworfenen Bonbons aufzufangen. Dass bei der Tat niemand starb, wurde später vor Gericht ausdrücklich als "Wunder" bezeichnet.
Der Tathergang
Augenzeugen berichteten der BBC, der Fahrer habe gezielt beschleunigt und gerade auf Kinder gezielt zu haben. Das Fahrzeug schleifte laut Gerichtsfeststellungen ein Kind vor der Frontschürze mit, andere Kinder gerieten unter den Wagen. Insgesamt wurden nach unterschiedlichen Angaben zwischen 88 und 122 Menschen körperlich verletzt, mehr als 150 Menschen galten als körperlich oder seelisch betroffen beziehungsweise traumatisiert. Der zur Tatzeit 29-jährige deutsche Fahrer wurde unmittelbar nach der Tat festgenommen.
Ein bis heute ungeklärtes Motiv
Was diesen Fall von vielen anderen in unserer Reihe unterscheidet, ist der bemerkenswerte Umstand, dass der Täter sich zu keinem Zeitpunkt äußerte – weder gegenüber den Ermittlungsbehörden noch gegenüber der psychiatrischen Gutachterin noch im späteren Prozess. Dementsprechend blieb das Motiv der Tat offiziell ungeklärt. In einer Fernsehsendung räumte ein Ermittler im September 2020 offen ein, man habe bis dahin nichts zu den Beweggründen des Täters gefunden. Eine psychiatrische Gutachterin brachte im Prozess Lebensfrust und einen Groll gegen die Gesellschaft als mögliche Erklärung ins Spiel – der Vorsitzende Richter widersprach dieser Deutung jedoch ausdrücklich in seiner Urteilsbegründung: Da der Angeklagte nie gesprochen habe, könne über das eigentliche Motiv letztlich nur spekuliert werden.
Der Prozess und das Urteil
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main erhob im Dezember 2020 Anklage wegen versuchten Mordes in 91 Fällen, gefährlicher Körperverletzung in 90 Fällen sowie gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Der Prozess vor dem Landgericht Kassel begann im Mai 2021. Der Angeklagte schwieg während des gesamten Verfahrens; seine Verteidigung plädierte unter Verweis auf sein Schweigerecht für ein milderes Urteil und betonte, die Tat sei "zum Glück" nicht vollendet worden, da niemand starb.
Am 16. Dezember 2021 verurteilte das Landgericht Kassel den Mann wegen 88-fachen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, in einem weiteren Fall wegen versuchten Mordes sowie wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Das Gericht stellte zusätzlich die besondere Schwere der Schuld fest und behielt sich eine anschließende Sicherungsverwahrung vor. Der Vorsitzende Richter Volker Mütze begründete das Urteil damit, der Täter habe gewollt, dass Menschen sterben, und sich eine Opfergruppe ausgesucht, die letztlich austauschbar gewesen sei. Nach eingelegter Revision der Verteidigung bestätigte der Bundesgerichtshof das Urteil im Februar 2023 endgültig.
Der gesellschaftliche Kontext
Die Tat von Volkmarsen ereignete sich in einem ohnehin angespannten gesellschaftlichen Klima: Nur wenige Tage zuvor, am 19. Februar 2020, hatte ein rechtsextremistischer Attentäter im hessischen Hanau neun Menschen ermordet. Diese zeitliche Nähe sorgte zunächst für die naheliegende Vermutung, auch die Tat von Volkmarsen könne politisch oder rassistisch motiviert gewesen sein – eine Vermutung, die sich im Ermittlungsverlauf jedoch nicht erhärtete. Als unmittelbare Vorsichtsmaßnahme wurden nach der Tat sämtliche verbleibenden Karnevalsumzüge in Hessen abgesagt, obwohl keine konkreten Anhaltspunkte für weitere Gefährdungen vorlagen.
