24.03.2015
VPS TEAM
3/24/20152 min read


Germanwings-Absturz: Elf Jahre danach verklagen Hinterbliebene den deutschen Staat
Am 24. März 2015 steuerte der Co-Pilot des Germanwings-Flugs 4U9525 den Airbus A320 auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf absichtlich in einen Berghang in den französischen Alpen. Alle 150 Menschen an Bord starben – 144 Passagiere, darunter 16 Schülerinnen und Schüler sowie zwei Lehrerinnen des Joseph-König-Gymnasiums in Haltern am See, und sechs Besatzungsmitglieder. Elf Jahre später ziehen 30 Hinterbliebene erneut vor Gericht – diesmal nicht gegen die Fluggesellschaft, sondern gegen die Bundesrepublik Deutschland selbst.
Was damals geschah
Ermittlungen ergaben rasch, dass es sich nicht um einen Unfall handelte. Während sich der Flugkapitän außerhalb des Cockpits befand, verriegelte der 27-jährige Co-Pilot die Cockpittür, leitete den Sinkflug ein und steuerte die Maschine gezielt in ein Bergmassiv nahe Le Vernet. Eine später eingesetzte Expertengruppe kam zu dem Schluss, der Co-Pilot habe unter einer psychotisch-depressiven Episode gelitten. Er befand sich zum Tatzeitpunkt in psychiatrischer Behandlung, hatte seinen Zustand jedoch weder seinem Arbeitgeber noch der Fluggesellschaft offengelegt – aus Sorge, andernfalls seine Pilotenlizenz zu verlieren. Die behandelnden Ärzte wiederum durften wegen der ärztlichen Schweigepflicht ihre Erkenntnisse nicht von sich aus an Dritte weitergeben.
Die neue Klage
Die jetzt vor dem Landgericht Braunschweig verhandelte Klage richtet sich gegen das Luftfahrt-Bundesamt, das für die flugmedizinische Überwachung der Tauglichkeit von Piloten zuständig ist. Die 30 Kläger machen sogenannte Amtshaftungsansprüche nach Paragraf 839 des Bürgerlichen Gesetzbuches geltend und fordern Schmerzensgeld sowie Schadensersatz zwischen 500 und 110.000 Euro pro Person – in der Summe geht es um mehrere Millionen Euro. Ihr Kernvorwurf: Die Behörde habe den psychischen Gesundheitszustand des Co-Piloten bei den vorgeschriebenen flugmedizinischen Untersuchungen nicht ausreichend berücksichtigt. Wäre die Aufsichtspflicht ordnungsgemäß wahrgenommen worden, so die Überzeugung der Hinterbliebenen, hätte sich die Katastrophe verhindern lassen. Die mündliche Verhandlung ist für den 28. August 2026 angesetzt.
Warum sich die Klage gegen den Staat und nicht gegen Lufthansa richtet
Bemerkenswert an diesem neuen Verfahren ist sein Weg dorthin: Hinterbliebene hatten zuvor bereits versucht, die Lufthansa beziehungsweise deren Flugschule in den USA gerichtlich zur Verantwortung zu ziehen. Sowohl das Oberlandesgericht Hamm als auch das Landgericht Frankfurt kamen dabei jedoch zu dem Schluss, dass nicht die Fluggesellschaft, sondern der Staat für die flugmedizinische Überwachung von Piloten zuständig sei – Klagen gegen Lufthansa scheiterten deshalb an dieser Zuständigkeitsfrage. Die aktuelle Klage gegen die Bundesrepublik ist somit auch das Ergebnis vorheriger juristischer Sackgassen.
Die Erfolgsaussichten gelten als gering
Das Landgericht Braunschweig hat bereits vorab erkennen lassen, dass es dem Vorhaben skeptisch gegenübersteht: Eine Amtshaftung des Staates käme nur infrage, wenn kein anderer für den Schaden verantwortlich gemacht werden könne – und genau das könnte im vorliegenden Fall problematisch sein, sollte das Gericht doch noch eine vorrangige Verantwortlichkeit der Fluggesellschaft sehen. Trotz dieser eingeschränkten Erfolgsaussichten wollen die Hinterbliebenen den Prozess führen. Für viele von ihnen geht es dabei weniger um die Schadensersatzsumme selbst als um eine öffentliche, gerichtlich festgestellte Klärung der Frage, ob behördliche Kontrollmechanismen versagt haben.
