26.02.2016

Hannover, 26. Februar 2016: Die jüngste IS-Attentäterin Deutschlands

Am Hauptbahnhof Hannover griff eine 15-jährige Schülerin bei einer routinemäßigen Personenkontrolle einen 34-jährigen Bundespolizisten mit einem sechs Zentimeter langen Gemüsemesser an und stach ihm in den Hals. Der Beamte überlebte schwer verletzt. Es war der erste bekannte Fall eines von einer Minderjährigen im Auftrag des "Islamischen Staates" verübten Anschlags in Deutschland.

Der Weg zur Radikalisierung

Safia S., Tochter einer strenggläubigen Marokkanerin, war nach Einschätzung der Ermittler bereits als Grundschulkind in Kontakt mit dem salafistischen Prediger Pierre Vogel geraten, der sie in einem YouTube-Kanal als "unsere kleine Schwester im Islam" präsentierte. Nach den Terroranschlägen von Paris im November 2015 schrieb sie in einer Nachricht, dies sei der glücklichste Tag ihres Lebens gewesen. Im Januar 2016 flog sie nach Istanbul, um sich dem IS in Syrien anzuschließen; ihre Mutter durchkreuzte diesen Plan jedoch und holte sie zurück nach Deutschland.

Der Tathergang

Zurück in Deutschland plante Safia S. daraufhin ein Attentat in ihrer Heimatstadt. Überwachungsaufnahmen zeigten, wie sie zwei Polizeibeamte am Hauptbahnhof fixiert beobachtete. Als diese sie um ihren Ausweis baten, stach sie plötzlich auf einen von ihnen ein. Kurz vor der Tat hatte sie noch mit IS-Mitgliedern gechattet und ein Bekennervideo produziert, das jedoch nie ausgestrahlt wurde – der IS bekannte sich nie offiziell zu der Tat. Nach dem Angriff schrieb sie dem Polizisten einen Entschuldigungsbrief.

Der Prozess

Wegen ihres Alters fand der Prozess vor dem Oberlandesgericht Celle größtenteils unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Safia S. den Beamten töten wollte, weil sie in ihm einen Repräsentanten eines von ihr als "Gebiet des Unglaubens" betrachteten Staates sah. Im Januar 2017 verurteilte das OLG Celle sie wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu sechs Jahren Jugendstrafe – exakt dem von der Bundesanwaltschaft geforderten Strafmaß. Ein Mitangeklagter, der von den Plänen gewusst, sie aber nicht angezeigt hatte, erhielt zweieinhalb Jahre Jugendstrafe. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil 2018 endgültig.