29.10.2021


Witzenhausen: Als ein Schulweg für ein Kind zur letzten Wegstrecke wurde
Am Morgen des 29. Oktober 2021 fuhr ein Mann in der nordhessischen Kleinstadt Witzenhausen im Stadtteil Gertenbach mit seinem Kleinwagen in eine Gruppe von drei Mädchen, die auf dem Weg zu ihrer Grundschule waren, auf dem Gehweg vor einer Kindertagesstätte. Ein achtjähriges Mädchen erlag wenige Stunden später im Krankenhaus seinen schweren Verletzungen, zwei weitere Mädchen im Alter von sieben und acht Jahren wurden schwer verletzt.
Vom vermuteten Unfall zur vorsätzlichen Tat
Die Ermittler gingen zunächst von einem tragischen Verkehrsunfall aus; Hinweise auf Vorsatz gab es in den ersten Stunden nach der Tat nicht. Erst im Verlauf der weiteren Ermittlungen meldete sich ein bis dahin unbekannter Zeuge, dessen Angaben die Einschätzung der Ermittler grundlegend änderten: Die Staatsanwaltschaft ging fortan von einer gezielten Tat aus und ermittelte wegen des Verdachts des vollendeten und versuchten Heimtückemordes, gefährlicher Körperverletzung sowie gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Auch der Fahrer selbst erlitt bei der Tat schwere Verletzungen.
Das Sicherungsverfahren
Anders als in einem gewöhnlichen Strafprozess verhandelte das Landgericht Kassel den Fall in einem sogenannten Sicherungsverfahren. In einem solchen Verfahren prüft das Gericht nicht, ob der Täter schuldig gesprochen und bestraft werden kann, sondern ob er aufgrund einer festgestellten Schuldunfähigkeit dauerhaft in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden muss. Die Staatsanwaltschaft erklärte zum Prozessauftakt unmissverständlich, dem Angeklagten sei es darum gegangen, Kinder zu töten. Die Eltern der Opfer traten als Nebenkläger im Verfahren auf. Der Angeklagte selbst schwieg zum Prozessauftakt und äußerte sich nicht zu den Vorwürfen.
Die gerichtliche Feststellung
Das Landgericht Kassel stellte im Februar 2023 fest, dass der zur Tatzeit 31-jährige Mann an paranoider Schizophrenie litt und zum Tatzeitpunkt unter Verfolgungswahn stand. Aufgrund dieser Erkrankung war er nach Einschätzung des Gerichts schuldunfähig. Das Gericht ordnete daher seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Diese Unterbringung ist zeitlich nicht befristet, muss jedoch jährlich gerichtlich überprüft werden – ein Verfahren, das grundsätzlich so lange andauern kann, wie von dem Betroffenen weiterhin eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht.
Der Mann legte gegen das Urteil Revision ein. Der Bundesgerichtshof verwarf diese jedoch, sodass das Urteil gut zwei Jahre nach der Tat, Anfang 2024, rechtskräftig wurde.
