...und ein System, das offenbar nichts wusste

Am 29. Juni 2026 endete ein Termin, der eigentlich über die Zukunft eines Säuglings entscheiden sollte, in einem der schwersten Gewaltverbrechen der jüngeren deutschen Geschichte. In einer Mutter-Kind-Einrichtung im niedersächsischen Stade erschoss ein 45-jähriger Mann sechs Menschen – Mitarbeitende der Einrichtung und des Jugendamts der Region Hannover, die dort ausschließlich beruflich anwesend waren. Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens bezeichnete die Tat als kaltblütig und als einen singulären Vorfall ohne Bezug zu anderen Ereignissen. Was genau lief im Vorfeld schief, dass sich eine solche Tat überhaupt zuspitzen konnte?

Der Tathergang

Vorausgegangen war ein Sorgerechtsstreit. Die drei Monate alte Tochter des Tatverdächtigen war Ende April wegen Hirnblutungen notfallmedizinisch behandelt worden – die Ärzte der Medizinischen Hochschule Hannover gingen von einem möglichen Schütteltrauma aus und informierten das Jugendamt. Dieses leitete daraufhin die Inobhutnahme des Kindes ein, ein Familiengericht ordnete später eine kontrollierte Zusammenführung mit der Mutter in der Stader Einrichtung an. Am Tattag erschien der Vater zu einem sogenannten Hilfeplangespräch, bei dem es um die weiteren Bedingungen für den Umgang mit seinem Kind gehen sollte. Im Verlauf des Gesprächs eröffnete er das Feuer und tötete sechs anwesende Fachkräfte. Wenige Tage zuvor hatte er sich einer Recherche des NDR zufolge in Berlin auf dem Kurfürstendamm illegal eine Pistole des Typs Beretta Modell 70 beschafft.

Was wusste der Staat – und was hätte er wissen können?

Nach der Tat wurden Berichte bekannt, die – sollten sie sich bestätigen – auf eine erhebliche Lücke im Informationsaustausch zwischen Staaten hindeuten. Die "Bild"-Zeitung berichtete unter Berufung auf Dokumente aus dem türkischen Justizsystem, gegen den Tatverdächtigen, der die türkische Staatsangehörigkeit besitzt, werde in der Türkei wegen mehrerer Sexualstraftaten ermittelt – darunter ein Verfahren aus dem Jahr 2007 sowie der Verdacht des sexuellen Missbrauchs seiner eigenen Tochter aus einer früheren Beziehung im Jahr 2022. Zusätzlich soll er 2021 aus türkischer Untersuchungshaft geflohen und seitdem per Haftbefehl gesucht worden sein.

Entscheidend dabei: Die Staatsanwaltschaft Stade erklärte gegenüber "Bild", ihr lägen zu diesen möglichen Straftaten in der Türkei keine eigenen Erkenntnisse vor. Der Informationsaustausch zwischen deutschen und türkischen Ermittlungsbehörden gilt Berichten zufolge als lückenhaft. Diese Vorwürfe stammen bislang primär aus einer einzelnen journalistischen Quelle, die sich auf türkische Verfahrensunterlagen beruft, und sind nicht unabhängig von deutschen Behörden bestätigt – das muss man bei aller Brisanz redlich dazusagen. Sollten sie jedoch zutreffen, wäre die Konsequenz gravierend: Ein Mann, gegen den im Ausland ein Haftbefehl wegen schwerer Sexualdelikte vorlag, konnte sich offenbar über Jahre unbehelligt in Deutschland aufhalten, eine Waffe erwerben und schließlich sechs Menschen töten – ohne dass die zuständigen deutschen Stellen von der Fahndung überhaupt Kenntnis hatten.

Drei strukturelle Fragen, die sich daraus ergeben

1. Internationaler Informationsaustausch:*

Wie funktioniert der Datenabgleich zwischen deutschen Behörden und Staaten außerhalb der EU, etwa über Interpol-Fahndungssysteme? Warum erreichen offenbar relevante Fahndungsinformationen aus Drittstaaten die zuständigen deutschen Stellen nicht zuverlässig, obwohl der Betroffene in Deutschland lebte, polizeibekannt war und dort behördlichen Kontakt hatte?

2. Waffenrecht in der Praxis:

Der Tatverdächtige besaß nach bisherigem Kenntnisstand weder Waffenbesitzkarte noch Waffenschein und erwarb die Tatwaffe wenige Tage vor der Tat auf offener Straße illegal. Das zeigt: Selbst ein grundsätzlich striktes deutsches Waffenrecht verhindert nicht den Zugriff auf Schusswaffen über illegale Kanäle – eine Erkenntnis, die weit über den Einzelfall hinausreicht.

3. Schutz von Sozialarbeitenden:

Die taz wies in ihrer Berichterstattung auf ein aus ihrer Sicht unterbelichtetes Problem hin: den Schutz von Fachkräften der Jugendhilfe bei potenziell konfliktreichen Gesprächen. Hilfeplangespräche in Sorgerechtsfragen sind naturgemäß emotional hoch aufgeladen – die Frage, welche Sicherheitsvorkehrungen bei als "auffällig" eingestuften Beteiligten greifen sollten, wird nun bundesweit diskutiert.

Fortsetzung folgt...