Weniger Fragen erlaubt


Was die Koalition ändern will
Am 1. Juli 2026 beschloss der Koalitionsausschuss von Union und SPD ein Reformpaket, das die bisherige Praxis grundlegend verändern würde. Zu den zentralen Punkten gehören:
- Das Auskunftsrecht soll künftig nur noch natürlichen Personen zustehen – Organisationen, NGOs und Medienhäuser als juristische Personen wären damit ausgeschlossen
- Antragstellende müssten künftig ein "berechtigtes Interesse" an der gewünschten Information nachweisen und zudem belegen, dass sie diese nicht anderweitig erhalten können
- Namen von Behördenmitarbeitenden sollen künftig geschwärzt werden
- Es wird geprüft, das Recht auf in Deutschland lebende Deutsche und EU-Bürger zu beschränken
- Bereiche wie kritische Infrastruktur, Spionageabwehr, Terrorismusbekämpfung und wissenschaftliche Forschung könnten pauschal ausgenommen werden
Damit würde sich das bisherige Grundprinzip umkehren: Nicht mehr der Staat müsste eine Geheimhaltung rechtfertigen, sondern Antragstellende müssten ihr Interesse an der Information erst begründen.
Warum das mehr ist als ein Verwaltungsdetail
Kritik an dem Vorhaben kommt praktisch aus allen gesellschaftlichen Lagern. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider warnte gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland vor einer faktischen Abschaffung der seit zwanzig Jahren bestehenden Informationsfreiheit. Der Projektleiter der Plattform FragDenStaat bezeichnete die Reform als den schwersten Angriff auf staatliche Transparenz in der Geschichte der Bundesrepublik. Auch der Deutsche Journalistenverband forderte den Bundestag auf, dem Vorhaben nicht zuzustimmen, und auch die Landesdatenschutz- und Informationsfreiheitsbeauftragten mehrerer Bundesländer äußerten sich kritisch. Selbst Human Rights Watch positionierte sich international zu dem Vorhaben und mahnte, es gefährde grundlegende Menschenrechtsstandards zu Transparenz und Bürgerbeteiligung.


Nicht jede folgenreiche politische Entscheidung schafft es auf die Titelseiten. Während in der aktuellen Debatte um das Reformpaket der Bundesregierung vor allem Rente, Steuern und Krankschreibung im Fokus standen, verbarg sich unter den 34 beschlossenen Maßnahmen ein Punkt, der für uns als VPS-Team besonders aufhorchen lässt: die geplante Reform des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG).
Worum geht es beim IFG?
Das Informationsfreiheitsgesetz existiert seit 2006 und räumt Bürgerinnen und Bürgern gegenüber Bundesbehörden ein Auskunftsrecht ein – bislang grundsätzlich voraussetzungslos, ohne dass ein bestimmtes Interesse begründet werden muss. Über 300.000 Anfragen wurden laut dem Portal FragDenStaat seit Einführung des Gesetzes gestellt. Zahlreiche bekannte Enthüllungen der vergangenen Jahre gingen auf dieses Recht zurück – etwa Unregelmäßigkeiten rund um die von CSU-Politiker Andreas Scheuer vorangetriebene Pkw-Maut oder die sogenannte Maskenaffäre um den heutigen CDU-Fraktionsvorsitzenden Jens Spahn.
Die Position der Bundesregierung
Die Koalition begründet ihr Vorhaben mit Sicherheitsaspekten. Im Beschlusspapier vom 1. Juli ist die Rede davon, Beschäftigte vor Anfeindungen und Drohungen schützen zu wollen, sowie davon, angesichts einer komplexen Bedrohungslage von innen und außen die staatliche Resilienz erhöhen zu müssen. Vizekanzler Lars Klingbeil wies die Kritik zuletzt in der ARD zurück und betonte, es gehe weder um eine Abschaffung noch um eine Aushöhlung der Informationsfreiheit – NGOs und Journalisten sollten ihre Arbeit weiterhin ausüben können. Dieser Aussage steht allerdings entgegen, dass die geplante Beschränkung auf natürliche Personen Medienhäuser und NGOs als juristische Personen von vornherein ausschließen würde – ein Widerspruch, auf den auch Beobachter hinweisen.
Ein wiederkehrendes Muster
Was diesen Fall für uns über die Tagespolitik hinaus interessant macht, ist erneut ein bekanntes Muster: Ein Instrument, das eigentlich staatliches Handeln überprüfbar macht und damit Vertrauen schafft, wird unter dem Vorwand von Sicherheit und Verständlichkeit in seiner Substanz geschwächt – und ausgerechnet zu einem Zeitpunkt, an dem laut mehreren Kritikern eher mehr als weniger Transparenz nötig wäre, um Vertrauen in politische Institutionen zurückzugewinnen. Ob man das als notwendige Anpassung an neue Sicherheitslagen liest oder als schleichenden Abbau demokratischer Kontrollmechanismen, hängt stark vom eigenen Blickwinkel ab – der Konflikt zwischen diesen beiden Lesarten dürfte den weiteren Gesetzgebungsprozess bis zum geplanten Bundestagsbeschluss Ende des Jahres prägen.
Bemerkenswert ist zudem, wer an der Ausarbeitung des Reformpapiers beteiligt war: In der zuständigen Arbeitsgruppe fungierte CDU-Politiker Philipp Amthor als Verhandlungsführer – derselbe Politiker, dessen früheres Engagement bei einem US-Unternehmen einst nicht zuletzt durch eine IFG-Anfrage öffentlich bekannt wurde.


Aus der Opposition kritisierten sowohl die Linksfraktion als auch die Grünen das Vorhaben scharf und sprachen von einem Rückschritt hinter mühsam erkämpfte Bürgerrechte beziehungsweise einem weiteren Vertrauensverlust in staatliche Institutionen. Auch innerhalb der SPD-Fraktion selbst regt sich Berichten zufolge Widerstand gegen die Pläne der eigenen Koalitionsspitze.
