Zehn Jahre für vier Schläge


Ein Streit um einen fehlenden Fahrschein, vier Faustschläge gegen den Kopf, zwei Tage später der Tod im Krankenhaus – und am Ende ein Urteil, mit dem so gut wie niemand der Beteiligten wirklich zufrieden ist. Der Fall des getöteten Zugbegleiters Serkan Çalar zeigt exemplarisch, wie schwer sich Gerichte tun, Alltagsgewalt mit Todesfolge rechtlich einzuordnen – und er hat eine Debatte losgetreten, die weit über den Einzelfall hinausreicht.
Was geschah
Anfang Februar 2026 kontrollierte der 36-jährige Zugbegleiter Serkan Çalar im Regionalexpress zwischen Kaiserslautern und Homburg die Fahrscheine. Ein 26-jähriger Fahrgast, der spätere Angeklagte Ioanni V., besaß kein gültiges Ticket und weigerte sich, sich auszuweisen. Als Çalar ihn aufforderte, den Zug zu verlassen, eskalierte die Situation. Eine Überwachungskamera zeichnete auf, was folgte: mehrere harte Faustschläge gegen Kinn, Brust und vor allem den Kopf des Schaffners. Çalar sackte bewusstlos zusammen, erlitt eine Hirnblutung und starb zwei Tage später im Krankenhaus. Zeugen berichteten, dass Çalar zuvor noch versucht hatte, die Situation zu deeskalieren.
Der getötete Zugbegleiter war alleinerziehender Vater zweier minderjähriger Söhne. Sein Vater erlitt Berichten zufolge einen Herzinfarkt, als er vom Tod seines Sohnes erfuhr.
Das Urteil und der Streit um die rechtliche Einordnung
Das Landgericht Zweibrücken verurteilte den Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu zehn Jahren Haft. Einen Tötungsvorsatz sah die Kammer nicht als erwiesen an – der Vorsitzende Richter Andreas Herzog begründete dies damit, der Angeklagte habe spontan und aufgeladen gehandelt und nicht mit dem Tod des Opfers gerechnet. Die Verteidigung hatte zuvor auf einen psychischen Ausnahmezustand und einen Notwehrexzess verwiesen; dieser Argumentation folgte das Gericht ausdrücklich nicht, da sich Çalar bei der Kontrolle rechtmäßig verhalten habe.
Bemerkenswert: Sowohl die Nebenklage als auch die Staatsanwaltschaft selbst hatten kein mildes Urteil beantragt. Die Staatsanwaltschaft forderte zwölf Jahre wegen Körperverletzung mit Todesfolge und erklärte in ihrem Plädoyer, man könne dem Angeklagten nicht in den Kopf schauen. Die Nebenklage ging weiter und forderte eine Verurteilung wegen Mordes beziehungsweise Totschlags – mit Verweis auf Aussagen, die der Angeklagte während der Tat gemacht haben soll, etwa "Fordere mich nicht heraus, du verdienst das" und "Wenn er stirbt, dann stirbt er". Der Anwalt der Familie, Yalçın Tekinoğlu, bezeichnete das Urteil nach der Verkündung als klares Fehlurteil und kündigte Revision beim Bundesgerichtshof an. Auch die Verteidigung selbst zeigte sich unzufrieden – allerdings aus dem entgegengesetzten Grund: Sie hielt die rechtliche Bewertung für zutreffend, das Strafmaß aber für zu hoch.
Eine Tat, die eine bundesweite Debatte auslöste
Der Fall blieb nicht auf den Gerichtssaal beschränkt. Er entfachte eine bundesweite Diskussion über die Sicherheit von Zugpersonal im Dienst – ein Thema, das Gewerkschaften und Verkehrsunternehmen schon länger beschäftigt, hier aber durch die Härte und Dokumentation der Tat (das Video wurde im Prozess mehrfach gezeigt und sorgte für Tumulte im Gerichtssaal) besondere Wucht bekam. Die Deutsche Bahn kündigte an, gemeinsam mit der Familie einen dauerhaften Mahn- und Gedenkort für Serkan Çalar am Mannheimer Hauptbahnhof einzurichten. Der Anwalt der Familie betonte, es gehe der Familie nicht allein um ein höheres Strafmaß, sondern um ein klares Signal gegen zunehmende Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Nahverkehr.
